Die neue EU-Verpackungsverordnung (PPWR) sollte eigentlich ab dem 12. August 2026 die veraltete Verpackungsrichtlinie ablösen und strengere Vorgaben für Verpackungen in der EU einführen. Doch nun regt sich in Deutschland Widerstand: Eine Branchenallianz aus 17 Verbänden hat offiziell eine Verschiebung des Inkrafttretens auf den 1. Januar 2027 gefordert. Was steckt dahinter – und was bedeutet das für Unternehmen?
Hintergrund: Was ist die PPWR?
Die Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR) wurde am 11. Februar 2025 im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Sie verfolgt ambitionierte Ziele:
- Verpackungsvermeidung durch verbindliche Vorgaben für Mehrwegquoten,
- Recyclingfähigkeit aller Verpackungen bis 2030,
- Verpflichtende Rezyklatanteile in bestimmten Verpackungsarten,
- Transparenzpflichten für Hersteller (Kennzeichnung, QR-Codes, Materialinformationen),
- Harmonisierung des Verpackungsrechts in der gesamten EU durch eine Verordnung statt Richtlinie.
Der Ruf nach Aufschub: Was fordert die Branche?
Am 15. Juli 2025 hat eine breite Allianz aus Industrie-, Handels- und Entsorgungsverbänden ein Schreiben
an Bundesumweltminister Carsten Schneider übermittelt. Ihre zentrale Forderung:
„Der Starttermin der PPWR muss vom 12. August 2026 auf den 1. Januar 2027 verschoben werden.“
Die Gründe dafür:
- Rechtliche Unsicherheiten: Zentrale Begriffe wie „Hersteller“ sind noch nicht klar genug definiert.
- Fehlende nationale Umsetzungsgesetze: Deutschland rechnet frühestens Mitte 2026 mit der Fertigstellung.
- Doppelstrukturen & operative Risiken: Kommunen, Entsorger und duale Systeme müssten Übergangsregime managen.
- Zu kurzer Vorlauf für Unternehmen: Besonders kleinere Betriebe sehen sich überfordert, die Vorgaben bis August 2026 umzusetzen.
Die Verbände schlagen einen koordinierten EU-weiten Aufschub vor, um unnötiges Chaos zu vermeiden.
EU-Kommission: Noch keine Entscheidung
Bisher hat sich die EU-Kommission nicht offiziell zur Forderung geäußert. Rechtlich wäre eine Verschiebung möglich, sie müsste aber als Änderungsverordnung durch das EU-Gesetzgebungsverfahren gebracht werden – was Zeit kostet und politisch nicht sicher ist.
Die Bundesregierung scheint laut Insidern offen für den Vorschlag, will aber eine EU-weite Lösung und kein deutsches Alleingangsszenario.
Was bedeutet das für Unternehmen?
Solange keine offizielle Verschiebung beschlossen ist, gilt weiterhin der 12. August 2026 als Starttermin. Unternehmen sollten daher:
- Regelmäßige Updates verfolgen – insbesondere aus Brüssel und vom Bundesumweltministerium.
- Frühzeitig interne Prozesse prüfen – insbesondere Kennzeichnung, Materialzusammensetzung und Herstellerdefinitionen.
- Mit ihren Verbänden im Austausch bleiben, um frühzeitig auf etwaige Änderungen reagieren zu können.
Fazit
Die Forderung nach einer Verschiebung der PPWR auf Anfang 2027 ist nachvollziehbar – die Herausforderungen sind real. Dennoch bleibt es vorerst beim offiziellen Starttermin im August 2026. Unternehmen sollten daher keine Zeit verlieren, sich mit den Anforderungen der neuen Verordnung vertraut zu machen. Eine klare Position der EU-Kommission wird in den kommenden Wochen entscheidend sein.
Bleiben Sie informiert – wir halten Sie über die Entwicklungen rund um die PPWR auf dem Laufenden.


