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Neue EU-Verpackungsverordnung (PPWR) ab Februar 2025: Das müssen Unternehmen jetzt wissen

Die Europäische Union hat mit der neuen Verpackungsverordnung (Packaging and Packaging Waste Regulation – PPWR) einen bedeutenden Schritt in Richtung Nachhaltigkeit unternommen. Die Verordnung (EU) 2025/40 wurde am 22. Januar 2025 im Amtsblatt der EU veröffentlicht und trat am 11. Februar 2025 in Kraft. Sie ersetzt die seit fast drei Jahrzehnten geltende Verpackungsrichtlinie 94/62/EG und bringt wesentliche Änderungen für Unternehmen und Verbraucher mit sich.

Ziele der PPWR

Die PPWR verfolgt das Ziel, Verpackungsabfälle zu reduzieren, Recycling zu fördern und umweltfreundlichere Verpackungslösungen zu etablieren. Als Teil des European Green Deal setzt die Verordnung verbindliche Vorgaben für die Gestaltung und den Einsatz von Verpackungen in der gesamten EU. Konkret soll das Pro-Kopf-Aufkommen an Verpackungsabfällen bis 2030 um 5 % und bis 2040 um 15 % im Vergleich zu 2018 reduziert werden.

Wesentliche Änderungen und Anforderungen

Die neue Verordnung gilt nach Ablauf einer Übergangsfrist von 18 Monaten in allen EU-Mitgliedsstaaten unmittelbar – ohne Umsetzung in nationales Recht. Damit haben Unternehmen bis zum 12. August 2026 Zeit, die neuen Anforderungen der PPWR verbindlich umzusetzen.

Zu den wichtigsten Änderungen gehören:

Betroffene Akteure

Die PPWR betrifft nahezu alle Branchen, die Verpackungen nutzen oder in Verkehr bringen, insbesondere:

Ausblick

Die neue EU-Verpackungsverordnung (PPWR) ist ein entscheidender Schritt in Richtung einer nachhaltigeren Wirtschaft. Unternehmen sollten die Übergangsfrist nutzen, um sich rechtzeitig auf die neuen Vorschriften vorzubereiten. Wer frühzeitig handelt, kann nicht nur gesetzliche Anforderungen erfüllen, sondern auch Wettbewerbsvorteile durch nachhaltige Verpackungslösungen erzielen.

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