Die Europäische Union hat mit der neuen Verpackungsverordnung (Packaging and Packaging Waste Regulation – PPWR) einen bedeutenden Schritt in Richtung Nachhaltigkeit unternommen. Die Verordnung (EU) 2025/40 wurde am 22. Januar 2025 im Amtsblatt der EU veröffentlicht und trat am 11. Februar 2025 in Kraft. Sie ersetzt die seit fast drei Jahrzehnten geltende Verpackungsrichtlinie 94/62/EG und bringt wesentliche Änderungen für Unternehmen und Verbraucher mit sich.
Ziele der PPWR
Die PPWR verfolgt das Ziel, Verpackungsabfälle zu reduzieren, Recycling zu fördern und umweltfreundlichere Verpackungslösungen zu etablieren. Als Teil des European Green Deal setzt die Verordnung verbindliche Vorgaben für die Gestaltung und den Einsatz von Verpackungen in der gesamten EU. Konkret soll das Pro-Kopf-Aufkommen an Verpackungsabfällen bis 2030 um 5 % und bis 2040 um 15 % im Vergleich zu 2018 reduziert werden.
Wesentliche Änderungen und Anforderungen
Die neue Verordnung gilt nach Ablauf einer Übergangsfrist von 18 Monaten in allen EU-Mitgliedsstaaten unmittelbar – ohne Umsetzung in nationales Recht. Damit haben Unternehmen bis zum 12. August 2026 Zeit, die neuen Anforderungen der PPWR verbindlich umzusetzen.
Zu den wichtigsten Änderungen gehören:
- Materialreduzierung: Unternehmen müssen Verpackungen so gestalten, dass unnötiger Abfall vermieden wird.
- Förderung der Wiederverwendung und des Recyclings: Es werden Vorgaben für recyclebare Materialien und Mehrwegsysteme eingeführt.
- Verpflichtende Mindestrezyklatanteile in Kunststoffverpackungen: Hersteller müssen festgelegte Anteile an recyceltem Kunststoff in Verpackungen integrieren. Die Mindestquoten für Rezyklate betragen:
- 30 % für PET-Flaschen ab 2025
- 35 % für Kunststoffverpackungen insgesamt ab 2030
- 50 % für Einwegverpackungen aus Kunststoff ab 2040
- Förderung von Mehrwegverpackungen: Es werden branchenübergreifende Mehrwegquoten für Verpackungen in Handel und Gastronomie eingeführt. Unternehmen müssen Mehrwegalternativen für bestimmte Produktgruppen bereitstellen und Verpackungen entsprechend kennzeichnen.
- Stärkere Herstellerverantwortung (Extended Producer Responsibility – EPR): Unternehmen sind verpflichtet, die Kosten für die Sammlung und das Recycling ihrer Verpackungen zu tragen.
Betroffene Akteure
Die PPWR betrifft nahezu alle Branchen, die Verpackungen nutzen oder in Verkehr bringen, insbesondere:
- Erzeuger: Natürliche oder juristische Personen, die Verpackungen oder verpackte Produkte fertigen oder unter eigenem Namen oder eigener Marke entwickeln oder fertigen lassen.
- Lieferanten: Natürliche oder juristische Personen, die Verpackungen oder Verpackungsmaterial an einen Erzeuger liefern.
- Händler: Natürliche oder juristische Personen, die Verpackungen oder verpackte Produkte an Wiederverkäufer oder Endabnehmer weitervertreiben.
- Importeure: In der EU ansässige natürliche oder juristische Personen, die Verpackungen aus einem Drittland in Verkehr bringen.
- Verbraucher: Natürliche Personen, die außerhalb der gewerblichen, geschäftlichen und beruflichen Tätigkeit handeln.
Ausblick
Die neue EU-Verpackungsverordnung (PPWR) ist ein entscheidender Schritt in Richtung einer nachhaltigeren Wirtschaft. Unternehmen sollten die Übergangsfrist nutzen, um sich rechtzeitig auf die neuen Vorschriften vorzubereiten. Wer frühzeitig handelt, kann nicht nur gesetzliche Anforderungen erfüllen, sondern auch Wettbewerbsvorteile durch nachhaltige Verpackungslösungen erzielen.