Am 27. November 2024 hat das Europäische Parlament die EU-Verpackungsverordnung (Packaging and Packaging Waste Regulation, PPWR) verabschiedet. Diese Verordnung zielt darauf ab, Verpackungsabfälle zu reduzieren und die Kreislaufwirtschaft in der Europäischen Union zu fördern.
Hintergrund und Ziele der PPWR
Die PPWR ersetzt die bisherige EU-Richtlinie 94/62/EG über Verpackungen und Verpackungsabfälle. Im Gegensatz zu einer Richtlinie, die von den Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt werden muss, gilt eine Verordnung unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten. Dies soll eine einheitliche Anwendung der Vorschriften gewährleisten.
Die Hauptziele der PPWR sind:
- Reduzierung von Verpackungsabfällen: Einführung spezifischer Zielvorgaben zur Verringerung des Verpackungsabfallaufkommens.
- Förderung der Wiederverwendung und des Recyclings: Einführung von Mindestanforderungen an die Recyclingfähigkeit von Verpackungen und Förderung von Mehrwegsystemen.
- Einsatz von recycelten Materialien: Festlegung von Mindestanteilen an recycelten Materialien in bestimmten Verpackungen, insbesondere bei Kunststoffverpackungen.
Wesentliche Bestimmungen der Verordnung
Die PPWR enthält mehrere bedeutende Maßnahmen:
- Recyclingfähigkeit von Verpackungen: Ab 2030 dürfen nur noch Verpackungen in Verkehr gebracht werden, die bestimmte Mindestanforderungen an die Recyclingfähigkeit erfüllen.
- Reduzierung von Verpackungsvolumen: Gewicht, Volumen und Leerraum von Verpackungen sollen auf das notwendige Minimum reduziert werden. Verpackungen, die das wahrgenommene Volumen des Produkts künstlich erhöhen, werden verboten.
- Förderung von Mehrwegsystemen: Einführung von Maßnahmen zur Förderung der Verwendung von Mehrwegverpackungen, einschließlich spezifischer Zielvorgaben für deren Einsatz.
- Kennzeichnung und Information: Einführung von Anforderungen an die Kennzeichnung von Verpackungen, um Informationen über Recyclingfähigkeit und korrekte Entsorgung bereitzustellen.
Zeitplan für die Umsetzung
Nach der Verabschiedung durch das Europäische Parlament am 27. November 2024 wird die PPWR voraussichtlich 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft treten. Die meisten Bestimmungen werden 18 Monate nach Inkrafttreten wirksam, sodass Unternehmen bis Mitte 2026 Zeit haben, sich auf die neuen Anforderungen einzustellen.
Auswirkungen auf Unternehmen
Unternehmen, die Verpackungen in der EU in Verkehr bringen, müssen ihre Verpackungsstrategien überprüfen und an die neuen Anforderungen anpassen. Dies umfasst die Gestaltung recyclingfähiger Verpackungen, die Reduzierung von Verpackungsmaterial und die Implementierung von Mehrwegsystemen. Zudem sind sie verpflichtet, umfassende Konformitätserklärungen auf Verpackungsebene zu erstellen und gegebenenfalls einen bevollmächtigten Vertreter in den jeweiligen Mitgliedstaaten zu benennen.
Reaktionen aus der Industrie
Branchenverbände wie Plastics Europe begrüßen die Verabschiedung der PPWR und betonen die Notwendigkeit einer schnellen Umsetzung, um die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Kunststoffindustrie zu sichern und den Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft zu fördern.
Fazit
Die Verabschiedung der EU-Verpackungsverordnung markiert einen bedeutenden Schritt hin zu nachhaltigeren Verpackungslösungen in Europa. Unternehmen sind nun gefordert, ihre Verpackungspraktiken zu überdenken und anzupassen, um den neuen Anforderungen gerecht zu werden und einen Beitrag zur Reduzierung von Verpackungsabfällen zu leisten.


